04-07-07 21:13
Die Arztpraxis im Internet
Werbung und Marketing in den neuen Medien. Bei Websites von Arztpraxen kommt es häufig zu einem Spagat zwischen Patienteninformation und Werbeverbot.
Zu den Anbietern medizinischer Informationen im Internet gehören zunehmend auch Niedergelassene. Bei der Erstellung einer Informationsseite für Patienten hat der Praxisinhaber die Auflagen durch den Gesetzgeber zu beachten, um nicht mit den Werbeverboten der Heilberufe in Konflikte zu geraten. Diese Regelungen sind nicht immer einfach zu durchschauen und erschweren den Online-Auftritt der Arztpraxis.
- Welche Informationen bieten Niedergelassene ihren Patienten?
Nahezu sämtliche Internet-Seiten sind mit Name, Adresse und Telefonnummern des Arztes versehen. Die Nennung der Facharztbezeichnung und Spezialisierungen fand sich bei 92,2 Prozent der Seiten. Angaben der Sprechzeiten enthielten nur 75,7 Prozent. Mit diesen drei Hauptmerkmalen sind in etwa Inhalt und Umfang eines Praxisschildes abgedeckt. Anfahrtshilfen mit 37,9 Prozent und organisatorische Informationen zum Praxisablauf mit 10,7 Prozent sind eher selten. Medizinische Informationen zu Behandlungen gibt es auf 23,3 Prozent der Websites, zu Krankheiten auf 12,6 Prozent und zu Diagnostik auf 8,7 Prozent der Seiten.
- Gestaltung:
Mehr als die Hälfte der Internet-Präsenzen (55 Prozent) wurde von kommerziellen Anbietern erstellt. Diese schnitten bei der Benotung deutlich besser ab als die im Do-it-yourself-Verfahren erstellten Websites!
- Rechtliche Probleme:
Die Rechtsvorgaben für die Erstellung von Werbe- und Informationsmedien bei den Niedergelassenen erschweren die Erstellung einer rechtlich einwandfreien Homepage.
Um möglichst wenig juristische Angriffspunkte zu bieten, sollte der Niedergelassene unter anderem:
- auf Abbildungen und Fotos in Berufskleidung oder weißer Kleidung verzichten;
- keine Fotos mit dem Patienten in Behandlung veröffentlichen;
- keine Vorher-nachher-Bilder von Behandlungen und Operationen zeigen;
- keine gewerblichen Dienste in Verbindung mit der Praxis anbieten;
- Fachbegriffe für den Patienten übersetzen oder ein Glossar verwenden;
- nicht mit Kassenleistungen und deren Kostenübernahme werben.
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=30534
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